A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

IBAN

Seit dem 1. Februar 2016 gehören Kontonummer und Bankleitzahl sowie die bisherigen Überweisungsformulare endgültig der Vergangenheit an. Für Überweisungen und Lastschriften kann seither nur noch die Internationale Bankkontennummer IBAN (International Bank Account Nuber) verwendet werden.

Weshalb wurde die IBAN eingeführt?

Die internationale Vereinigung von Normungsorganisationen ISO (International Organisation for Standardization) wollte mit der Entwicklung der IBAN eine Standardisierung der Struktur aus Prüf- und Kontodaten erreichen, wodurch Automatisierungspotentiale des Datenaustausches von Banken auf internationaler Ebene optimiert werden sollten.

Durch das einheitliche System sollten besonders auch Fehlerquellen für Privatpersonen und Unternehmen reduziert werden. Ursprünglich wurde die Benutzung der IBAN von den Vereinigten Staaten von Amerika vorangetrieben. Mit der Vereinheitlichung der Regeln durch die SEPA-Vereinbarung innerhalb der Europäischen Union ist es nun allerdings die EU, welche die IBAN-Struktur vorantreibt. Neben den Staaten der Europäischen Union findet die IBAN verstärkt in Ländern Mittel- und Südamerikas, im Nahen Osten und dem Raum des Mittelmeers Verwendung.

Was ändert sich durch die IBAN?

Mit dem Wegfall von Kontonummer und Bankleitzahl wird im Grunde nicht Vieles anders. Für Bankkunden bedeutet die SEPA-Verordnung lediglich, dass künftig bei Überweisungen eben die 22-stellige IBAN des Empfängers anzugeben ist. Dabei gilt es zu beachten, dass Banken fortan nicht mehr dazu verpflichtet sind, Überweisungen, die anhand der alten Kontonummer gekennzeichnet sind, zu tätigen. Diesbezüglich ist also Vorsicht geboten, um Zahlungsverzögerungen und den damit verbundenen Ärger sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ein großer Vorteil der IBAN ist es, dass durch sie teure Gebühren für die Überweisung ins Ausland mit IBAN-Struktur wegfallen. Allerdings nur, wenn die Überweisung in Euro erfolgt. Neben den Ländern der Europäischen Union gilt dies auch für die Schweiz, Monaco, Lichtenstein, Island und Norwegen.