Die Restschuldversicherung

Im Rahmen einer Kreditaufnahme können Sie eine Restschuldversicherung abschließen, um sich vor etwaigen Zahlungsausfällen zu schützen. Niemand ist vollends gegen unvorhergesehene Ereignisse abgesichert. Kommt es zu einem Unglück (z.B. einer Arbeitslosigkeit), stellt ein nicht abgezahlter Kredit eine große finanzielle Belastung dar. Eine Restschuldversicherung übernimmt die Begleichung der offenen Kreditsumme. Folglich kann es Sinn machen, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Ob solch eine Versicherung jedoch das Beste für Ihre Situation ist, hängt von vielen Faktoren ab. Doch was ist eine Restschuldversicherung im Detail? Lohnt sich eine Restschuldversicherung? Und bietet Kreditmacher Kredite mit Restschuldversicherung an? Im Folgenden klären wir Sie über alle wichtigen Eckdaten zum Thema Restschuldversicherung auf.

Sicher mit der Restschuldversicherung: Der Schutz gegen Zahlungsausfälle

Die Restschuldversicherung (RSV) ist unter anderem auch als Restkreditversicherung (RKV), Ratenschutzversicherung oder Kreditlebensversicherung bekannt. Sie dient als Absicherung für zukünftige Geschehnisse bzw. unvorhergesehene Ereignisse. Niemand kann Ihnen garantieren, dass Sie in der Zukunft in der Lage sein werden, Ihren Kredit zu begleichen. Ob Sie den Kreditbetrag in Zukunft begleichen können, hängt von Ihrer Zahlungsfähigkeit ab. Die Zahlungsfähigkeit jedoch ist in den folgenden Fällen jedoch nicht mehr gegeben:

  • Arbeitslosigkeit

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Todesfall

Wenn Sie keinen Job mehr haben, arbeitsunfähig sind, oder im Todesfall können Sie den aufgenommenen Kredit nicht mehr tilgen. Das Risiko ist hier je nach Einzelfall unterschiedlich. Eine Restschuldversicherung sorgt für die Rückzahlung des Kredits, sodass Sie rechtlich gegen den Zahlungsausfall abgesichert sind. Im Todesfall geht der offene Betrag an die nächsten Hinterbliebenen über. Eine Restschuldversicherung sichert dementsprechend auch nahe Angehörige davor ab, für die offenen Kreditsummen aufzukommen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Paar möchte ein Haus kaufen und finanziert dieses unter anderem mit einem Kredit. Nach dem Hauskauf beträgt die Laufzeit des Kredits noch einige Jahre. Beide Partner sind berufstätig und leisten Ihren Beitrag zur Tilgung des Kredits. Nun wird jedoch einer der beiden Lebenspartner arbeitslos, obwohl der Kredit noch nicht getilgt ist. Seine Gehaltseinkünfte fallen weg und er kann seinen Anteil zur Kreditfinanzierung nicht mehr leisten. Im Kreditvertrag sind jedoch gleichbleibende Raten zu fixen Konditionen verankert, sodass der Kredit weiter wie bisher zurückgezahlt werden muss. Dazu kommen die unveränderten Lebenshaltungskosten, die einen großen Teil der Einnahmen aufzehren. Hier kommt die Restschuldversicherung ins Spiel. Die RSV übernimmt den wegfallenden Anteil und sorgt somit für die Fortsetzung der Restschuldtilgung.

Wenn eine einzige Person einen Kredit aufnimmt und während der Laufzeit verstirbt, stellt sich die Sachlage noch einmal anders dar. Die Hinterbliebenen sind nun rechtlich dazu verpflichtet, für die Tilgung des Kredits aufzukommen. Auch hier begleicht eine Restschuldversicherung die offenen Monatsraten.

Ist die Restschuldversicherung obligatorisch?

In der Mehrzahl der Fälle ist eine Restschuldversicherung nicht obligatorisch, sondern optional. Sie können selbst darüber entscheiden, ob Sie eine Restschuldversicherung benötigen und abschließen wollen oder ob Sie auf eine solche Versicherung verzichten.

Einige Banken jedoch koppeln die Kreditvergabe an den Abschluss einer Restschuldversicherung. Da die Restschuld im Falle eines Zahlungsausfalls von einem externen Dritten beglichen wird, ist das Risiko für die Banken hier niedriger. Banken sichern sich also durch die Restschuldversicherung gegen Zahlungsausfälle ab. Aus diesem Grund offerieren viele Banken eigene Restschuldversicherungen und verlangen von Kunden dementsprechend den Abschluss einer solchen.