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Mindestlohn

Ein Mindestlohn ist ein Arbeitsentgelt, das gesetzlich auf einen gewissen Betrag festgesetzt wird, der nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Mindestlöhnen, im allgemeinen Sprachgebrauch wird damit jedoch der seit 2015 geltende Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes verbunden.

Gibt es Ausnahmen?

Das Mindestlohngesetz gilt für volljährige Arbeitnehmer und sogar Praktikanten, sofern diese nicht Schüler oder Studenten sind, die im Rahmen ihrer Ausbildung handeln. Nicht anspruchsberechtigt sind außerdem Personen, die im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsagentur an Praktika oder anderen berufsqualifizierenden Arbeiten teilnehmen. Auch Orientierungspraktika zur Berufsausbildung sind von den Regelungen des Mindestlohngesetzes nicht betroffen, sofern diese die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.

Branchenübliche Mindestlöhne, die eine weitere Art der Lohnregelung darstellen, werden nicht berührt, solange sie den gesetzlich festgelegten Mindestlohn – momentan 8,50 € die Stunde – nicht unterschreiten. Dies gilt natürlich auch für alle sonstigen Löhne, die über dem festgelegten Entgelt liegen.

Wer profitiert besonders?

Die Höhe des zu zahlenden Lohns ist eigentlich seit jeher in Deutschland ein Produkt von Angebot und Nachfrage. Aufgrund des sozialen Charakters der BRD wurde sich allerdings nach langen Verhandlungen im Jahr 2014 zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden, der durch Artikel 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes begründet wird. Insbesondere die Berufsgruppe der Frisöre, aber auch andere Branchen im Niedriglohnsektor profitieren seitdem mit bis zu 1 Euro pro Stunde mehr Lohn. Im Jahr 2017 soll der Mindestlohn bereits auf 8,84 € pro Stunde angehoben werden.