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Ratenkredit

Bei einem Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen über einen bestimmten finanziellen Betrag, der vom Schuldner in monatlichen, viertel-, halb-, oder jährlichen Beträgen, den sogenannten Raten, an den Gläubiger zurückgezahlt wird. Die Raten sind dabei in der Regel gleichbleibend hoch. Die Laufzeit des Kredits, die Anzahl der Raten, sowie der zu entrichtende Zinssatz werden im Vorfeld zwischen Kreditnehmer und -geber festgelegt. Die Zinshöhe kann dabei je nach Bonität des Kreditnehmers und Kreditinstitut variieren. So haben beispielsweise Kreditnehmer mit Schufa-Eintrag in der Regel einen höheren Zinssatz zu entrichten als jene mit vermeintlich besserer Bonität. Eine Tilgungsrate enthält also die Kredittilgung, die Zinsen der geliehenen Summe und unter Umständen anfallende Gebühren des Kreditinstituts bei dem der Kredit aufgenommen wird.

Die Summe der vergebenen Ratenkredite liegt in Deutschland erfahrungsgemäß zwischen 1.000 und 100.000 Euro. Die Laufzeit sowie der Zinssatz können flexibel gestaltet werden.

Hintergrund und Rechtsfragen

Diese Kreditform existiert in Deutschland seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Sie werden heute von ziemlich allen Geschäftsbanken angeboten und sind das Hauptgeschäft der Vertragsbanken von Automobilherstellern. Ratenkredite sind durch §§ 488, 489 und 495 BGB geregelt und gelten als Verbraucherdarlehen. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer binnen 14 Tagen dem Vertrag widersprechen kann, dann aber sofort die geliehene Kreditsumme zurückzahlen muss.