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Wertpapiere

Als Wertpapier gilt jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne den schriftlichen Nachweis weder auf andere übertragen werden noch geltend gemacht werden kann. Wertpapiere verbriefen somit einen Geldwert oder ein sonstiges Recht, zu dessen Geltendmachung das Vorweisen einer Urkunde erforderlich ist. Sie können folgende Rechte verbriefen:

  • Forderungsrechte in Form von Geldforderungen aus einem Sparbuch oder einer Anleihe
  • Beteiligungsrechte in Form von Stimm- und/oder Vermögensrechten wie etwa Aktien
  • Sachrechte in Form eines Schuldbriefes das ein Eigentumsrecht an einem Grundstück zuweist
  • Optionsrechte in Form eines Optionsscheines

Wo kommen Wertpapiere zum Einsatz?

In der heutigen Welt IT-gestützter Buchführung gelten Urkunden als obsolet und sind alleine aufgrund Ihrer historischen Bedeutung noch von Relevanz. Sie werden mehr und mehr abgeschafft und durch Buchungsposten ersetzt. Bundeswertpapiere als echte Wertrechte beispielsweise werden in Form eines Schuldbucheintrages abgesichert. Allerdings gibt es immer noch Länder, deren Recht die Ausstellung von Urkunden fordert, wobei auch hier eine Übertragung in Bücher stattfindet, so dass auch diese Urkunden lediglich pro Forma existieren. Tatsächlich in Umlauf gebracht werden Wertpapiere in Urkundenform heute nur noch in den seltenen Fällen von Tafelgeschäften, bei denen also das Wertpapier effektiv an den Bankkunden ausgehändigt wird und von ihm selbst verwahrt wird.

Eine besondere Eigenschaft der Wertpapiere ist deren Verkehrsfähigkeit. Während bei den besonders verkehrsfähigen Inhaberpapieren beispielsweise die bloße Übergabe des Wertpapieres die Eigentumsrechte an ihm ändert, gelten auf der anderen Seite Rektapapiere etwa als kaum verkehrsfähig da diese nur durch einen komplizierten Rechtsweg ihren Eigentümer wechseln können.